Lieferungs und Zahlungsbedingungen

Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir weisen ausdrücklich hierauf hin, weil gewöhnlich besondere Auftragsbestätigungen nicht erfolgen.

Zahlungsbedingungen: Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, vom Verfalltag ab werden bankmäßige Zinsen berechnet. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir nach Absprache 2% Skonto. Wenn wir aufgrund besonderer Vereinbarungen Wechsel in Zahlung nehmen, so sind wir berechtigt, diese jederzeit wieder zurückzugeben und Barzahlunq zu verlangen, wenn uns die Einlösung gefährdet erscheint oder die Diskontierung von unserer Bank abgelehnt wird. Bei Hereinnahme von Wechseln auf Nebenplätze oder das Ausland übernehmen wir keine Gewähr für die rechtzeitige Beibringung des Protestes. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; darüber hinaus sind sämtliche Forderungen sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur restlosen Bezahlung unserer Lieferungen. d.h. bis zum vollständigen Kontoausgleich und bis zur Einlösung etwa gegebener Schecks oder Wechsel, sind die gelieferten Gegenstände unser Eigentum, wobei alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns sofort anzuzeigen im Falle der Weiterveräußerung hat unser Auftraggeber mit seinem Käufer den gleichen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Abnehmer sind auf unser Verlangen unverzüglich hiervon zu verständigen.

Sollten die von uns gelieferten Gegenstände in Verbindung mit anderen Teilen wesentliche Bestandteile einer Hauptsache werden, so wird hiermit vereinbart, dass das Miteigentum anteilmäßig im Sinne § 947 Abs. I BGB an uns übertragen ist und der Abnehmer die Sache für uns in Verwahrung nimmt im Übrigen finden hier auch die Bestimmungen des ersten Absatzes entsprechende Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf. Zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Düsseldorf ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.

Gefahrenübergang: Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen. z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.

Lieferzeiten verstehen sich freibleibend -Zwischenverkauf vorbehalten -und rechnen vom Eingang der Bestellung und aller erforderlichen Unterlagen für die Ausführung. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachungen nur annähernd sind, gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Fabrikation und sonstiger Hindernisse, wie zum Beispiel Fälle “höherer Gewalt”, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen in den Lieferwerken.

Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht erfolgen. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt. Bei einer Warenrückgabe, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgt, wird als Ersatz für die Kosten der Prüfung usw. ein Beitrag von 15% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch € 5,-. in Rechnung gestellt. Eine Verpflichtung zur Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware besteht für uns nicht, insbesondere sind Speziallager und Sonderanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen. Die Versandkosten für die Warenrücksendung trägt der Kunde.

Schlussbestimmungen: Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht.